BNetzA — Konsultation zur Regelreserve-Beschaffung 2026
Die Bundesnetzagentur konsultiert ein neues Verfahren für die Beschaffung der Sekundär- und Minutenreserve. Was sich ändert, was offen ist, was Speicher-Betreiber jetzt bewerten sollten.
Was die BNetzA konsultiert
Die Bundesnetzagentur hat ein Konsultationsverfahren zur Anpassung der Beschaffungs-Verfahren für aFRR und mFRR eröffnet. Im Kern geht es um drei Anpassungen: kürzere Gebots-Blöcke, asymmetrische Vorhaltung mit gemeinsamer Vergabe positiv und negativ, sowie eine neue Behandlung der Aktivierungs-Vergütung.
FCR ist nicht Teil des Verfahrens — die Primärreserve wird auf europäischer Ebene koordiniert und ist von dieser Festlegung nicht direkt betroffen.
Was sich ändern könnte
Drei Punkte, die in den Konsultationsentwürfen sichtbar sind:
- Kürzere Gebots-Blöcke — statt heute Vier-Stunden-Blöcke werden Ein-Stunden-Blöcke diskutiert. Folge: höhere Gebotsfrequenz, bessere Markträumung, höhere Anforderungen an die Direktvermarkter-Software.
- Anpassung der Aktivierungs-Vergütung — die im Arbeitspreis der aFRR enthaltene Komponente könnte stärker an die Spread-Entwicklung am Strommarkt gekoppelt werden.
- Engerer Bilanzkreis-Schluss — Anforderungen an Prognose-Genauigkeit und Ausgleichsenergie-Bewertung werden verschärft.
Was das für Speicher-Betreiber bedeutet
Wer einen Großspeicher in der Phase der Investitionsentscheidung hat: Sensitivitätsanalysen über mindestens drei Erlös-Szenarien für die Regelreserve gehören jetzt Pflicht in die Akte. Die heute geltenden Vergütungs-Niveaus sind nicht stabil — und das gilt unabhängig vom Konsultations-Ergebnis.
Wer einen Speicher in Betrieb hat: Vertrag mit dem Direktvermarkter prüfen. Anpassungs-Klauseln für regulatorische Änderungen sollten enthalten sein. Wenn der Vertrag eine starre Beteiligungsstruktur über mehr als zwei Jahre festlegt, wird er bei einer Festlegung im zweiten Halbjahr unbequem.
Was offen bleibt
Das Konsultationsergebnis wird im dritten oder vierten Quartal 2026 erwartet. Bis dahin gilt die heutige Festlegung BK6-19-217 unverändert. Die Stellungnahmen der Direktvermarkter und Marktteilnehmer werden in der Regel nicht vollständig veröffentlicht — wer mitentscheiden will, beteiligt sich am Konsultations-Prozess direkt.
Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die Festlegung vorliegt.
Quellen
- BNetzA — Konsultationsverfahren BK6, Stand 2026
- Regelleistung.net — aktuelle Vergabestatistik
- [Quelle offen — Stellungnahmen der Direktvermarkter zur Konsultation, bitte aus offizieller Lieferung ergänzen]