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Anwendung
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  • Industrie
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  • Großspeicher

Co-Location

Speicher am gemeinsamen Netzanschluss mit Photovoltaik oder Wind. Reduzierte Anschlusskosten, verringerte Abregelung, kombinierte Vermarktungsstrategien.

Worum es geht

Co-Location bezeichnet die Aufstellung eines Batteriespeichers am gleichen Netzanschlusspunkt wie eine Erzeugungsanlage. In der Praxis sind das überwiegend Kombinationen von Speicher mit Photovoltaik oder Wind. Der Speicher fängt Erzeugungsspitzen ab, die das Netz nicht aufnehmen kann, reduziert dadurch Abregelungs-Verluste und nutzt den freigewordenen Anschluss-Slot für Vermarktungsanwendungen außerhalb der Erzeugungsspitzen.

Wirtschaftliche Treiber

Drei Hebel:

  • Vermiedene Abregelung — Wenn die PV- oder Windanlage Energie produziert, die das Netz nicht aufnimmt, fängt der Speicher diese ab und vermarktet sie zeitversetzt.
  • Geteilte Anschlusskosten — Ein neuer Netzanschluss kostet sechs- bis siebenstellige Beträge. Co-Location lässt zwei Anwendungen auf demselben Anschluss laufen.
  • Kombinierte Vermarktungsstrategien — Erzeugung speist primär in den Day-Ahead-Markt ein, der Speicher übernimmt Intraday-Optimierung und Regelreserve.

Rechtlicher Rahmen

Die rechtliche Behandlung von Co-Location-Konfigurationen ist von der Anlagenzusammenfassung nach § 19 EEG geprägt. Speicher und Erzeugungsanlage können je nach Konstellation als eine oder als zwei Anlagen behandelt werden — mit unterschiedlichen Folgen für Vergütung, Vermarktung und Mess-Konzept.

Was offen bleibt

Die Genehmigungspraxis zu Co-Location ist nicht einheitlich zwischen Verteilnetzbetreibern. Vor einer Investitionsentscheidung gehört eine frühe Anfrage beim zuständigen Netzbetreiber und eine schriftliche Stellungnahme zum Anschluss-Konzept in die Akte.

Quellen

  1. EEG 2023 — § 19 Anlagenzusammenfassung
  2. BNetzA — Hinweise zur Anlagenbegrifflichkeit
  3. Bundesverband Windenergie — Positionspapier zu Co-Location
  4. [Quelle offen — aktueller Genehmigungsstand BK6, bitte aus offizieller Lieferung ergänzen]